wegen Verzugs (einschließlich des Rechts vom Rücktritt und/oder auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn und aus Betriebsunterbrechung) bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir sind berechtigt, die Vertragsstrafe [...] sprüche Dritter verursachten Folgeschäden, wie Produktions- und Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn, erstatten, es sei denn, der Lieferant hat die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten. 11.4 H