sch umfasst die Übermittlung und den Empfang von Daten, die von Montag bis Sonntag, 24 Stunden am Tag, erfolgen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. 2. Verbindung des Lieferanten [...] schriftlich vereinbart haben. 2.5. Gültigkeit Die folgenden Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten ab dem Tag der Produktivsetzung der Lieferantenverbindung. 3. Prozess des elektronischen Datenaustauschs / Verhalten